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Damit Unfallverletzten in Betrieben möglichst rasch, umfassend und fachgerecht Erste Hilfe geleistet werden kann, verlangt die gesetzliche Unfallversicherung, dass in Gewerbebetrieben mindestens 10% und in Verwaltungen mindestens 5% der anwesenden Belegschaft in den Grundlagen der Ersten Hilfe regelmäßig unterwiesen wird.
Diese Grundausbildung "Erste Hilfe" richtet sich an Personen, die entweder bislang noch keinen "Erste Hilfe"
- Lehrgang besucht haben, oder deren Ausbildung länger als 2 Jahre zurückliegt.
Lehrgangsdauer: 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: trägt die Berufsgenossenschaft
Telefonische Informationen und Anmeldung unter 02104/21 69-27
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