Ersthelfer in Betrieben


Damit Unfallverletzten in Betrieben möglichst rasch, umfassend und fachgerecht Erste Hilfe geleistet werden kann, verlangt die gesetzliche Unfallversicherung, dass in Gewerbebetrieben mindestens 10% und in Verwaltungen mindestens 5% der anwesenden Belegschaft in den Grundlagen der Ersten Hilfe regelmäßig unterwiesen wird.

Diese Grundausbildung "Erste Hilfe" richtet sich an Personen, die entweder bislang noch keinen "Erste Hilfe" - Lehrgang besucht haben, oder deren Ausbildung länger als 2 Jahre zurückliegt.

 

Lehrgangsdauer: 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Lehrgangsgebühr: trägt die Berufsgenossenschaft

 

Telefonische Informationen und Anmeldung unter 02104/21 69-27